Informieren Sie sich rechtzeitig über die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft - dies erspart unnötigen Ärger und ggf. zusätzlichen Schaden. Zum Beispiel sollten Sie Ihren Koffer generell auf Flügen in die USA nicht mehr abschließen. Diese dürfen - ohne dass Sie einen Schadenersatzanspruch haben - ungefragt geöffnet werden. Einzig ein Hinweiszettel finden Sie danach in Ihrem Koffer, in dem noch einmal auf den Haftungsausschluss hingewiesen wird.
Bitte beachten Sie auch, dass bei Reisen in die USA seit Anfang 2008 keine elektronischen Geräte (z.B. Laptops, Handy) sowie auch deren Akkus bzw. Ersatzakkus im aufgegebenen Gepäck befördert werden.