Nach drei Wochen gelten Gepäckstücke im allgemeinen als verloren gegangen - dann gibt es nur noch wenig Hoffnung das Gepäckstück jemals zurück zu bekommen. Fluggesellschaften haften in so einem Fall nach dem so genannten "Montrealer Abkommen" mit bis zu ca. 1100 Euro. Dazu muss ein Fragegebogen ausgefüllt werden, bei dem sie die Gegenstände sowie deren Wert auflisten.
Wichtig, die Airlines haften nicht für Wertgegenstände (z.B. Laptop, Schmuck, Foto), daher sollten sie diese stets im Handgepäck mit sich führen.