Eine Fluggesellschaft darf für die Stornierung von Flügen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Air Berlin entschieden. Die Airline hatte von den Kunden bei der Stornierung eines Flugs zum Spartarif in den AGB 25 Euro Bearbeitungsentgelt verlangt. Die Richter folgen jedoch der Argumentation der Verbraucherschützer, dass die Passagiere ein gesetzliches Kündigungsrecht haben und eine Airline deshalb verpflichtet ist, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln. linktipp/condor

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