Entschädigung bei 3 Stunden Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern ein neues Urteil zu den EU-Passagierrechten gefällt. Demnach müssen Passagiere eines Flugs mit Anschlussflügen entschädigt werden, wenn ihr Flug am Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommt. Im konkreten Fall ging es um eine Reisende, die von Bremen über Paris und Sao Paulo nach Paraguay geflogen ist. Ihr Zubringerflug mit Air France nach Paris hatte zweieinhalb Stunden Verspätung, was innerhalb der EU-Toleranz liegt. linktipp/condor