Wie erwartet hat die EU-Kommission gestern Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte vorgestellt. Dabei sollen nicht nur bestehende Rechte präzisiert und ausgeweitet, sondern auch neue eingeführt werden. Zum Beispiel will die EU den Passagieren beim umstrittenen Thema Flugzeitenänderung den Rücken stärken. Derzeit ist unklar, ob Reisende, deren Flug verschoben wird, ähnliche Rechte genießen wie Passagiere, die von Annullierungen oder Verspätungen betroffen sind. Die Kommission will eine Gleichbehandlung, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor der ursprünglichen Abflugzeit verschoben wird. Da die Passagierrechte grundsätzlich auch für Charterflüge gelten, könnten Urlauber demnach eine Entschädigung verlangen, wenn ihre Flugzeiten kurzfristig geändert werden. linktipp/condor

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