Urteil: Airline ist für Enteisung verantwortlich
Rechtzeitig vor dem Winter hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass fehlendes Enteisungsmittel für Flugzeuge keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der Fluggastrechteverordnung begründet. Passagiere, deren Flug wegen eines Mangels an Enteisungsmitteln am Flughafen abgesagt wird, haben demnach Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. linktipp/condor