Die im Ticketpreis enthaltene Flughafengebühr muss separat ausgewiesen werden. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Air Berlin entschieden. Nach der aktuellen Rechtslage muss eine Fluggesellschaft personengebundene Steuern und Gebühren erstatten, wenn die Kunden ihren Flug nicht antreten und diese Kosten deshalb entfallen. Doch nur wenn die Gebühren und Steuern offen ausgewiesen seien, wisse der Kunde, wie hoch sein Erstattungsanspruch ist, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim VZBV. linktipp/condor

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