Das Oberlandesgericht Celle hat ein nach eigener Einschätzung "bahnbrechendes" Urteil für den Verbraucherschutz gefällt. Danach sind Klauseln im Pauschalreisevertrag unzulässig, die dem Veranstalter eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten ermöglichen. Dasselbe gilt für Bestimmungen, wonach die Informationen der Reisebüros über die Flugzeiten unverbindlich sind. linktipp/condor

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